Recht auf Wandelung? O_O

  • Hallo zusammen,


    ich war jetzt beim FOH und hab ein Gespräch eines superverärgerten K-Fahrers mit einem Verkäufer mitbekommen.


    Der Fahrer hatte irgendwelche Probleme mit dem K, der als irgendwelche Fehlermeldungen im BC angezeigt hatte, den die beim FOH nicht in Griff bekommen haben.


    Wenn ich das recht verstanden habe, dann hat Opel/der FOH drei Chancen, diese Probleme in den Griff zu bekommen. Wird das nicht geschafft, hat der Käufer Recht auf Wandelung. Darauf hat sich der Käufer berufen und der bekommt sein Geld wieder.


    Ist das wirklich so? Kennt sich damit jemand rechtlich aus?


    Schöne Grüße


    DU

  • Da kommt es auch noch auf die Größe des Defektes an. Wenn der Händler z.B. einen Motorenschaden nicht in den Griff bekommt kommt eine Wandelung ohne Zweifel in Frage.
    Bei einer defekten Kofferraumleuchte reicht es aber sicherlich nicht.

    am 12.12. bestellt:
    Opel Astra, Sports Tourer, INNOVATION1.6 CDTi ecoFLEX, 81 kw (110 PS) Start/Stop, Manuelles 6-Gang-Getriebe Azur blau metallic Assistenz-Paket Innenraum-Paket Innovations-Paket Winter Paket Premium Sensorgesteuerte Heckklappe Anhängerzugvorrichtung PowerFlex Adapter Duftzerstäuber "Air Wellness" Digital Audio System, DAB, DAB+, DMB-R Designräder, 16-Zol, Azur Blau

  • Wo steht, dass es zwei- oder dreimal der gleiche Fehler sein muss?


    §437 BGB
    Ein Käufer kann im Falle eines Mangels des Objektes (hier Kfz) Nacherfüllung verlangen, den Rücktritt vom Vertrag erklären oder Minderung / Schadensersatz geltend machen.


    §434 I BGB:
    Basis für eine Rückabwicklung (sog. Wandlung gibt es nicht mehr)...


    Voraussetzung für die Rückabwicklung:
    Bei Übergabe des Fahrzeugs muss ein erheblicher Mangel vorgelegen haben. In den ersten 6 Monaten nach Übergabe hat der Käufer die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels.


    --> Bleibt die 3. Nacherfüllung/-besserung erfolglos, kommt der Rücktritt/-abwicklung in Frage!


    (Ohne Gewähr)


    Bitte mal "Rückabwicklung Kaufvertrag" googlen und bei ernsthaftem Interesse den Anwalt des Vertrauens aufsuchen.
    Das kann eine schwierige Angelegenheit werden...

  • Etwas OT: Zuviel PS bzw. schneller als die angebene Höchstgeschwindigkeit stellen kein Mangel dar. ;)

    - Seit 6.2016 Astra K ST INNOVATION 1.6 CDTI mit serienmäßigen Quickheat - 136 Diesel-PS mit Automatik und in Azurblau -

  • Das Thema Wandlung bzw. Rückabwicklung ist immer schwierig, gerade weil die verärgerten Kunden oftmals nicht das gleiche Modell noch einmal wollen oder im Händlernetz kein vergleichbares Auto verfügbar ist.
    - Überbrückung der Wartezeit auf den neuen Wagen
    - Finanzielle Einbußen bei Rücknahme durch Händler, Abzug Abnutzung bzw. Haltedauer, Klärung von Finanzierungsfragen bei Autokredit über Händler etc...


    Das ist alles recht kompliziert. Klar ist natürlich, dass zu allem Ärger eine gute Kommunikation / Verhältnis zum Händler bestehen muss, damit man für alle Beteiligten eine annehmbare Lösung findet.
    D.h. mit der Rindviehtaktik dem Verkäufer / Chef vom Autohaus eine Ansage zu machen wird man vermutlich nicht weit kommen.
    Daher ist meistens ein Anwalt unerlässlich, da die Fronten zwischen Kunde und Autohaus oftmals verhärtet sind.
    Ohne Rechtsschutzversicherung muss man da dann auch in Vorlage treten.


    Am Ende ist das gesamte Prozedere ein langwieriger und auch kostspieliger Prozess.


    Klingt doof aber die besten Chancen für eine reibungsarme Rückabwicklung ist, dass der Wagen nachweislich ein Montagsauto ist (wegen massiven Technischen Problemen außerhalb der Reihe schon mehrmals in die Werkstatt musste) und man einen guten Dialog zum Händler hat.
    Zwei Dinge die so selten zusammen vorliegen.


    Sobald man auf einen Anwalt zurückgreifen muss, kann man sich drauf einstellen dass das Thema eine längere Geschichte wird

  • Da fehlt noch der passende Artikel: BGB § 440


    "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."