Hallo zusammen,
ich war jetzt beim FOH und hab ein Gespräch eines superverärgerten K-Fahrers mit einem Verkäufer mitbekommen.
Der Fahrer hatte irgendwelche Probleme mit dem K, der als irgendwelche Fehlermeldungen im BC angezeigt hatte, den die beim FOH nicht in Griff bekommen haben.
Wenn ich das recht verstanden habe, dann hat Opel/der FOH drei Chancen, diese Probleme in den Griff zu bekommen. Wird das nicht geschafft, hat der Käufer Recht auf Wandelung. Darauf hat sich der Käufer berufen und der bekommt sein Geld wieder.
Ist das wirklich so? Kennt sich damit jemand rechtlich aus?
Schöne Grüße
DU